Digitale Barrierefreiheit: Das sollten Onlineshop-Betreiber wissen

20.03.2025
Symbolbild für digitale Barrierefreiheit: Eine Computertastatur mit einer speziellen Taste, die ein Rollstuhl-Symbol zeigt.

Die digitale Barrierefreiheit gewinnt weltweit an Bedeutung. In der EU verpflichtet der European Accessibility Act (EAA) Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Einige EU-Länder haben die Richtlinie bereits umgesetzt, andere folgen noch. Spätestens bis zum 28. Juni 2025 müssen alle Mitgliedstaaten entsprechende Gesetze erlassen.

Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

Onlineshops mit Verkauf in EU-Länder

Auch Schweizer Unternehmen mit Endkunden in der EU müssen bis spätestens am 28. Juni 2025 die Barrierefreiheit-Standards einhalten. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen. In Deutschland etwa können bei Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) Bussgelder von bis zu EUR 100’000.- verhängt werden.

Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen

Der European Accessibility Act (EAA) enthält eine Ausnahme für Kleinstunternehmen. Diese werden definiert als Unternehmen, die:

  • weniger als 10 Personen beschäftigen und
  • entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen

Auch im deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und im österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sind Kleinstunternehmen ausgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Regelungen und Ausnahmen je nach Land unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, die jeweiligen Bestimmungen in Ihren Exportländern zu prüfen.

Onlineshops mit Verkauf in der Schweiz, Liechtenstein oder ausserhalb der EU

Auch Unternehmen, die nicht in die EU verkaufen, sollten sich mit der digitalen Barrierefreiheit befassen. Zwar gibt es aktuell noch keine verbindlichen Vorschriften für private Unternehmen, jedoch ist es sehr wahrscheinlich, dass in naher Zukunft ähnliche gesetzliche Regelungen in der Schweiz eingeführt werden. So läuft beispielsweise in Liechtenstein am 1. April 2026 die Übergangsfrist gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG) aus. Der Umstieg zur digitalen Barrierefreiheit lohnt sich aber nicht nur wegen möglicher neuen Gesetzen, sondern birgt auch viele weitere Vorteile für Shop-Betreibende.

Deshalb profitieren auch Sie vom Umstieg zur digitalen Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit wird nicht nur zunehmend weltweit zu einer gesetzlichen Pflicht, sondern ist auch eine Chance für sowohl Nutzer als auch Anbieter:

  • Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und des SEO-Rankings: Barrierefreie und gut strukturierte Webseiten werden von Suchmaschinen bevorzugt, was zu einer höheren Sichtbarkeit führt.
  • Grössere Zielgruppe erreichen: In dem Sie es Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Nutzern mit temporären Einschränkungen ermöglichen, Ihren Shop barrierefrei zu nutzen, erreichen Sie eine breitere Kundschaft.
  • Förderung der Inklusion: Ist Ihr Onlineshop barrierefrei gestaltet, leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Gleichberechtigung und ermöglichen allen Menschen den gleichen Zugang zum digitalen Handel und Ihren Angeboten.
  • Zukunftssicherung und rechtliche Risikominimierung: Sie reduzieren das Risiko rechtlicher Probleme und stellen sicher, dass Ihr Onlineshop auch zukünftigen Anforderungen entspricht.

WCAG – Der weltweite Standard für digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit Logo

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der weltweit anerkannte Standard für die barrierefreie Gestaltung von Webseiten und digitalen Inhalten. Die meisten gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit – auch in der Schweiz oder der EU – orientieren sich an diesen Richtlinien. Sie definieren technische Standards, um digitale Inhalte für alle zugänglich zu machen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  • Tastaturbedienbarkeit: Webseiten müssen ohne Maus vollständig nutzbar sein.
  • Alternativtexte für Bilder: Inhalte müssen von Screenreadern erfasst werden können, um visuell eingeschränkten Nutzern das Verstehen zu ermöglichen.
  • Hohe Farbkontraste: Diese sorgen für eine bessere Lesbarkeit und erhöhen die Nutzerfreundlichkeit, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen.
  • Strukturierte Navigation: Eine klare Struktur erleichtert die Nutzung und verbessert die Zugänglichkeit, besonders für Hilfstechnologien und Suchmaschinen.
  • Fehlererkennung und -Korrektur: Fehler in Formulare und Eingabefelder sollten klar visualisiert sein und einfach korrigiert werden können.
  • Flexible Gestaltung: Für eine uneingeschränkte Nutzung auf allen Geräten, sollen Inhalte sich an unterschiedliche Bildschirmgrössen und -Auflösungen anpassen.
  • Einfache Sprache und verständliche Inhalte: Inhalte sollten leicht verständlich sein, auch für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen.
  • Untertitel und Transkripte: Videos und Audiodateien sollten Untertitel oder Transkripte enthalten, um gehörlosen oder schwerhörigen Nutzern den Zugang zu ermöglichen.

So wird Ihr Webshop barrierefrei

PepperShop Version 11: Digitale Barrierefreiheit nach WCAG-Standards

Derzeit arbeiten wir intensiv daran, PepperShop nach den neuesten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2 AA) barrierefrei zu gestalten.

Zudem naht die Veröffentlichung der neuen, umfangreichen Version 11 von PepperShop. Spätestens im Mai wird ein PepperShop-Release und Modul auf Basis der Version 11 zur Verfügung stehen, das im Auslieferungszustand die Anforderungen der WCAG 2.2 AA erfüllt und speziell für die digitale Barrierefreiheit optimiert ist. Auf dieser Basis können die Anforderungen für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie weiterer internationaler Richtlinien auch in Ihrem System realisiert werden.

Für von Ihnen erstellte Inhalte und angepasste Designs stellen wir rechtzeitig passende Dienstleistungen zur Verfügung, um auch in diesem Bereich Sicherheit zu erlangen.

Barrierefreiheit-Tests und Beratung für Ihren Onlineshop

Eine Beurteilung der Barrierefreiheit muss immer über das Gesamtsystem erstellt werden (Basis-Software, modulare Erweiterungen, Customizing, Design-Anpassungen, externe Systeme, Content des Shop-Betreibenden). Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird Barrierefreiheit somit zu einer benötigten Grunddienstleistung, die von jedem professionellen E-Commerce-System gefordert wird.

PepperShop erweitert seine Dienstleistungen und wird in Zukunft auch Analysen, Beratung und Anpassungen für die Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrem Onlineshop anbieten. So stellen wir gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Ihr Shop für alle Besucherinnen und Besucher das beste Einkaufserlebnis bietet und den gesetzlichen Standards entspricht. Weitere Informationen zu unseren neuen Dienstleistungen werden Ende April vorgestellt.

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