EU-Widerrufsbutton-Pflicht für Onlineshops ab 19. Juni 2026

21.05.2026
Ein Screenshot des Widerrufsformulars, das im PepperShop Onlineshop-System erscheint, nachdem ein Kunde auf den Widerrufsbutton klickt.

Der Widerrufsbutton wird ab dem 19. Juni 2026 für alle Onlinehändler, die an Endverbraucher (B2C) in der EU verkaufen, zur gesetzlichen Pflicht (EU-Richtlinie (EU) 2023/2673).

Die gute Nachricht: PepperShop hat die Funktion bereits technisch für Sie vorbereitet. Wir spielen bis zum Stichtag laufend Updates aus, um alle betroffenen Shopsysteme rechtzeitig anzupassen. Für Sie gibt es nun zwei wichtige Aufgaben: Sie müssen Ihre Widerrufsbelehrung ergänzen und den Widerrufsbutton in der Admin aktivieren.

Wichtiger Hinweis für Nutzer der PepperShop Version 9:
Falls Sie noch die Version 9 nutzen und aktiv in den EU-Raum verkaufen, melden Sie sich bitte so schnell wie möglich bei unserem Support. Nur so können wir das notwendige Update auf die Version 11 rechtzeitig vor dem Stichtag für Sie koordinieren.

In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, ob Sie betroffen sind und was jetzt zu tun ist.

Widerrufsbutton-Pflicht: Wer ist betroffen?

Als Schweizer Onlinehändler sind Sie von der EU-Richtlinie 2023/2673 ausschliesslich dann betroffen, wenn Sie aktiv an Endverbraucher (B2C) im EU-Raum verkaufen.

Betroffene Unternehmen:

  • EU-B2C-Handel: Sie verkaufen Waren, digitale Produkte oder Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU.
  • Mischbetriebe (B2B/B2C): Ihr Onlineshop richtet sich zwar primär an Firmen, ist aber auch für EU-Privatkunden zugänglich. Eine reine Klausel in den AGB («Nur für Geschäftskunden») reicht rechtlich meist nicht aus, wenn Privatpersonen technisch bestellen können.

Nicht betroffene Unternehmen:

  • Verkauf nur ausserhalb der EU, z.B. reiner Schweizer Markt: Sie bieten Ihre Produkte ausschliesslich Kunden innerhalb der Schweiz an.
  • Reiner B2B-Handel: Ihr Onlineshop ist technisch so abgesichert, dass ausschliesslich verifizierte Unternehmen (z. B. durch Login oder Pflicht-UID-Eingabe) Verträge abschliessen können.

Wichtige gesetzliche Ausnahmen

Gut zu wissen: Selbst wenn Sie an EU-Verbraucher verkaufen, gilt die Pflicht für bestimmte Sortimente nicht. Verkaufen Sie ausschliesslich Produkte oder Dienstleistungen, bei denen das Widerrufsrecht gesetzlich komplett ausgeschlossen ist, muss auch kein Button eingebunden werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Individuell nach Kundenwunsch angefertigte Produkte (Massanfertigungen)
  • Schnell verderbliche Waren (z. B. bestimmte Lebensmittel)
  • Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde

Eine vollständige und detaillierte Liste aller Sonderfälle finden Sie direkt in den gesetzlichen Ausnahmen nach § 312g BGB.

Strategische Vorteile eines Widerrufsbutton

Auch wenn es sich primär um eine regulatorische Vorgabe für den EU-Handel handelt, bietet die standardisierte Funktion klare Vorteile für die Professionalisierung Ihres Shops:

Transparenz und Vertrauensbildung:
Ein klarer und nachvollziehbarer Retouren- und Widerrufsprozess schafft Vertrauen und kann die Kaufentscheidung positiv beeinflussen.

Prozessoptimierung:
Durch die standardisierte Abwicklung über den Widerrufsbutton reduziert sich der administrative Aufwand bei der Bearbeitung von Widerrufen.

Bessere Nachvollziehbarkeit:
Widerrufe werden strukturiert erfasst und können einfacher einer Bestellung zugeordnet und dokumentiert werden.

Wenn Sie gesetzlich nicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons verpflichtet sind, Ihren Widerrufsprozess jedoch trotzdem modernisieren möchten, installieren wir die Funktion gerne für Sie. Melden Sie sich dazu einfach bei unserem Support.

Widerrufsbutton im PepperShop: Das müssen Sie tun

1. Widerrufsbelehrung ergänzen

Die Einführung des Widerrufsbuttons erfordert auch eine Überarbeitung der begleitenden Rechtstexte. Insbesondere sollte die Widerrufsbelehrung künftig ausdrücklich auf die neue elektronische Widerrufsmöglichkeit hinweisen. Viele Juristen empfehlen zusätzlich:

  • einen direkten Link zur Widerrufsseite
  • eine kurze Beschreibung der erforderlichen Angaben
  • einen Hinweis auf die automatische Eingangsbestätigung

Offizielle Mustertexte gibt es bislang nicht. Häufig wird aktuell jedoch eine Ergänzung wie folgende empfohlen:

„Sie können den Widerruf mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail oder über unsere elektronische Widerrufsfunktion erklären. Die Widerrufsfunktion finden Sie unter: beispiel-domain.ch/de/widerrufsformular. Nach Absenden der Widerrufsbelehrung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.“

2. Widerrufsbelehrung in der Admin anpassen

So passen Sie die Widerrufsbelehrung in der PepperShop Administration an. Empfehlenswert ist es, die Anpassung der Rechtstexte gleichzeitig mit der Aktivierung des Widerrufsbuttons vorzunehmen.

  1. Gehen Sie im Menü der Administration zu „Inhalte“ → „Seiten“.
  2. Suchen Sie nach der Systemseite „Kundeninformationen / Widerrufsbelehrung“.
  3. Öffnen Sie diese mit einem Klick auf das Stift-Symbol und fügen Sie Ihren Text hinzu.
  4. Falls Ihr Shop mehrsprachig ist, vergessen Sie nicht, alle Sprachen anzupassen.
  5. Speichern Sie die Einstellungen.

3. Widerrufsbutton aktivieren

Wichtig: Die Funktion steht erst zur Verfügung, wenn Sie bereits eine Widerrufsbelehrung in der Administration erfasst haben (siehe Schritt 2) und Ihr System über das notwendige Update verfügt.  Ob das Update bereits installiert ist, erkennen Sie an der Versionsnummer Ihres PepperShop Systems. Diese finden Sie unten links in der PepperShop Administration. Folgende Versionen werden mindestens benötigt: v10.0.0.122 oder v11.0.0.101.

Sobald Ihr Shop die erforderliche Version verwendet, können Sie die Widerrufsfunktion aktivieren:

  1. Navigieren Sie in der PepperShop-Administration zu „Einstellungen“ → „Allgemein“ → „Kundeninfos / Widerruf / AGB“.
  2. Aktivieren Sie die Checkbox „Dem Kunden die Möglichkeit zum Widerruf geben und die Widerrufsfunktion aktivieren?“.
  3. Die Checkbox „Soll der Text für Kundeninformationen / Widerrufsbelehrung im Bestellprozess angezeigt werden?“ wird automatisch ebenfalls aktiviert. Sie können diese auch wieder abwählen, jedoch ist die Aktivierung empfohlen.
  4. Speichern Sie die Einstellungen.

4. Rechtstexte automatisch ergänzen

Auf der gleichen Seite in der Administration („Einstellungen“ → „Allgemein“ → „Kundeninfos / Widerruf / AGB“) finden Sie neu den Bereich „Rechtstexte (Auto-Ergänzung)“. Diese Funktion haben wir geschaffen, damit Ihr Onlineshop möglichst automatisch rechtssicher bleibt. Das System prüft, welche Rechtstexte im Footer fehlen, und ergänzt diese bei Bedarf unterhalb des Footers.

Standardmässig ist die Einstellung auf „CH-Recht“ gesetzt. Für Shops mit EU-Bezug empfehlen wir jedoch die Auswahl „EU-Recht“. Dadurch werden die Widerrufsbelehrung und der Widerrufsbutton eingeblendet, sofern diese nicht bereits manuell im Footer eingefügt wurden.

Folgende Rechtstexte werden geprüft und bei Bedarf ergänzt:

CH-Recht:

  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutzerklärung

EU-Recht:

  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung
  • Widerrufsbutton

Natürlich können Sie die Widerrufsbelehrung und den Widerrufsbutton auch selbst im Footer platzieren. Wichtig ist, dass Sie die korrekten URLs verlinken. Dann erkennt das System, dass die Rechtstexte bereits vorhanden sind und blendet die zusätzlichen Verlinkungen unterhalb des Footers wieder aus.

Funktionsweise des Widerrufsbuttons: Das ändert sich in Ihrem PepperShop

  1. Sichtbarkeit im Shop: Unter dem Footer Ihres Shops erscheinen der neue Widerrufsbutton sowie ein Link, der direkt zur Widerrufsbelehrung-Seite führt.
  2. Ablauf für Kunden: Mit einem Klick auf den Widerrufsbutton gelangt Ihr Kunde zum Widerrufsformular. Er gibt Name, E-Mail-Adresse und Bestellnummer oder Bestellreferenz ein und kann die Anfrage absenden.
  3. Automatische Überprüfung: Das System überprüft im Hintergrund sofort, ob die angegebene Bestellnummer oder Bestellreferenz einer Bestellung zugeordnet werden kann und ob die angegebene E-Mail-Adresse im System existiert.
  4. Benachrichtigungen und Zuordnungsstatus: Nach dem Absenden werden sowohl der Kunde als auch Sie als Administrator per E-Mail informiert. Der Ablauf unterscheidet sich je nach Ergebnis der Systemprüfung:
    • Eindeutige Zuordnung erfolgreich: Kann die Bestellung automatisch zugewiesen werden, wird der Widerruf direkt in der Administration beim jeweiligen Auftrag hinterlegt und der Kunde bekommt eine Bestätigungsmail. In der Administration kann auch nach „Bestellungen mit Widerrufen“ gefiltert werden.
    • Keine eindeutige Zuordnung möglich: Können die Daten nicht automatisch zugewiesen werden (z. B. bei einem Tippfehler in der Referenznummer), müssen Sie den Fall manuell prüfen. In diesem Fall erhalten beide Parteien eine Benachrichtigung über die manuelle Nachprüfung.

Wichtig: Das System ermöglicht die elektronische Übermittlung eines Widerrufs. Die rechtliche Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung sowie die weitere Bearbeitung des Widerrufs liegen weiterhin in der Verantwortung des Shopbetreibers.

Integrierter Spam-Schutz: So schützt PepperShop die Widerrufsfunktion

Da solche Formulare häufig für Spam missbraucht werden, schützt PepperShop die Widerrufsfunktion bereits mit zwei integrierten Sicherheitsmassnahmen. Zusätzlich können Sie das Widerrufsformular mit ReCaptcha absichern, sofern Sie das entsprechende Modul einsetzen.

Gut vorbereitet auf die neue EU-Vorgabe

Mit der neuen Widerrufsfunktion erfüllt Ihr PepperShop die kommenden Anforderungen für den EU-Handel rechtzeitig und bietet gleichzeitig einen moderneren und transparenteren Kundenprozess. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Shop betroffen ist und treffen Sie die notwendigen Vorbereitungen frühzeitig. Bei Fragen unterstützt Sie unser Support gerne.

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