Der Widerrufsbutton wird ab dem 19. Juni 2026 für alle Onlinehändler, die an Endverbraucher (B2C) in der EU verkaufen, zur gesetzlichen Pflicht (EU-Richtlinie (EU) 2023/2673).
Die gute Nachricht: PepperShop hat die Funktion bereits technisch für Sie vorbereitet. Wir spielen bis zum Stichtag laufend Updates aus, um alle betroffenen Shopsysteme rechtzeitig anzupassen. Für Sie gibt es nun zwei wichtige Aufgaben: Sie müssen Ihre Widerrufsbelehrung ergänzen und den Widerrufsbutton in der Admin aktivieren.
Wichtiger Hinweis für Nutzer der PepperShop Version 9:
Falls Sie noch die Version 9 nutzen und aktiv in den EU-Raum verkaufen, melden Sie sich bitte so schnell wie möglich bei unserem Support. Nur so können wir das notwendige Update auf die Version 11 rechtzeitig vor dem Stichtag für Sie koordinieren.
In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, ob Sie betroffen sind und was jetzt zu tun ist.
Als Schweizer Onlinehändler sind Sie von der EU-Richtlinie 2023/2673 ausschliesslich dann betroffen, wenn Sie aktiv an Endverbraucher (B2C) im EU-Raum verkaufen.
Gut zu wissen: Selbst wenn Sie an EU-Verbraucher verkaufen, gilt die Pflicht für bestimmte Sortimente nicht. Verkaufen Sie ausschliesslich Produkte oder Dienstleistungen, bei denen das Widerrufsrecht gesetzlich komplett ausgeschlossen ist, muss auch kein Button eingebunden werden. Dazu gehören unter anderem:
Eine vollständige und detaillierte Liste aller Sonderfälle finden Sie direkt in den gesetzlichen Ausnahmen nach § 312g BGB.
Auch wenn es sich primär um eine regulatorische Vorgabe für den EU-Handel handelt, bietet die standardisierte Funktion klare Vorteile für die Professionalisierung Ihres Shops:
Transparenz und Vertrauensbildung:
Ein klarer und nachvollziehbarer Retouren- und Widerrufsprozess schafft Vertrauen und kann die Kaufentscheidung positiv beeinflussen.
Prozessoptimierung:
Durch die standardisierte Abwicklung über den Widerrufsbutton reduziert sich der administrative Aufwand bei der Bearbeitung von Widerrufen.
Bessere Nachvollziehbarkeit:
Widerrufe werden strukturiert erfasst und können einfacher einer Bestellung zugeordnet und dokumentiert werden.
Wenn Sie gesetzlich nicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons verpflichtet sind, Ihren Widerrufsprozess jedoch trotzdem modernisieren möchten, installieren wir die Funktion gerne für Sie. Melden Sie sich dazu einfach bei unserem Support.
Die Einführung des Widerrufsbuttons erfordert auch eine Überarbeitung der begleitenden Rechtstexte. Insbesondere sollte die Widerrufsbelehrung künftig ausdrücklich auf die neue elektronische Widerrufsmöglichkeit hinweisen. Viele Juristen empfehlen zusätzlich:
Offizielle Mustertexte gibt es bislang nicht. Häufig wird aktuell jedoch eine Ergänzung wie folgende empfohlen:
„Sie können den Widerruf mittels eindeutiger Erklärung per E-Mail oder über unsere elektronische Widerrufsfunktion erklären. Die Widerrufsfunktion finden Sie unter: beispiel-domain.ch/de/widerrufsformular. Nach Absenden der Widerrufsbelehrung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail.“
So passen Sie die Widerrufsbelehrung in der PepperShop Administration an. Empfehlenswert ist es, die Anpassung der Rechtstexte gleichzeitig mit der Aktivierung des Widerrufsbuttons vorzunehmen.
Wichtig: Die Funktion steht erst zur Verfügung, wenn Sie bereits eine Widerrufsbelehrung in der Administration erfasst haben (siehe Schritt 2) und Ihr System über das notwendige Update verfügt. Ob das Update bereits installiert ist, erkennen Sie an der Versionsnummer Ihres PepperShop Systems. Diese finden Sie unten links in der PepperShop Administration. Folgende Versionen werden mindestens benötigt: v10.0.0.122 oder v11.0.0.101.
Sobald Ihr Shop die erforderliche Version verwendet, können Sie die Widerrufsfunktion aktivieren:
Auf der gleichen Seite in der Administration („Einstellungen“ → „Allgemein“ → „Kundeninfos / Widerruf / AGB“) finden Sie neu den Bereich „Rechtstexte (Auto-Ergänzung)“. Diese Funktion haben wir geschaffen, damit Ihr Onlineshop möglichst automatisch rechtssicher bleibt. Das System prüft, welche Rechtstexte im Footer fehlen, und ergänzt diese bei Bedarf unterhalb des Footers.
Standardmässig ist die Einstellung auf „CH-Recht“ gesetzt. Für Shops mit EU-Bezug empfehlen wir jedoch die Auswahl „EU-Recht“. Dadurch werden die Widerrufsbelehrung und der Widerrufsbutton eingeblendet, sofern diese nicht bereits manuell im Footer eingefügt wurden.
Folgende Rechtstexte werden geprüft und bei Bedarf ergänzt:
CH-Recht:
EU-Recht:
Natürlich können Sie die Widerrufsbelehrung und den Widerrufsbutton auch selbst im Footer platzieren. Wichtig ist, dass Sie die korrekten URLs verlinken. Dann erkennt das System, dass die Rechtstexte bereits vorhanden sind und blendet die zusätzlichen Verlinkungen unterhalb des Footers wieder aus.
Wichtig: Das System ermöglicht die elektronische Übermittlung eines Widerrufs. Die rechtliche Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung sowie die weitere Bearbeitung des Widerrufs liegen weiterhin in der Verantwortung des Shopbetreibers.
Da solche Formulare häufig für Spam missbraucht werden, schützt PepperShop die Widerrufsfunktion bereits mit zwei integrierten Sicherheitsmassnahmen. Zusätzlich können Sie das Widerrufsformular mit ReCaptcha absichern, sofern Sie das entsprechende Modul einsetzen.
Mit der neuen Widerrufsfunktion erfüllt Ihr PepperShop die kommenden Anforderungen für den EU-Handel rechtzeitig und bietet gleichzeitig einen moderneren und transparenteren Kundenprozess. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Shop betroffen ist und treffen Sie die notwendigen Vorbereitungen frühzeitig. Bei Fragen unterstützt Sie unser Support gerne.
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