Allgemeine Geschäftsbedingungen
Glarotech Hosting Vertragsbedingungen
Glarotech Notice-and-Takedown Verfahren
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam «Dienstleistungen») von Glarotech GmbH (nachfolgend «Glarotech»). Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft bezeichnet, welche mit Glarotech einen Vertrag abgeschlossen hat.
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Dienstleistungen – kostenpflichtig oder gratis -, welche Glarotech erbringt. Die übrigen Vertragsbestimmungen, welche schriftliche Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements («SLA»), u.s.w., gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor und ergänzen die in diesen AGB definierten Ziffern. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.glarotech.ch publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei Glarotech bezogen werden. Im Bereich der Internet Service Providing Dienstleistungen gelten insbesondere die Hosting Vertragsbestimmungen von Glarotech GmbH.
2. Leistungen von Glarotech GmbH
Glarotech kann keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Dienstleistungen oder für bestimmte Übertragungszeiten und Kapazitäten sowie für einen absoluten Schutz der Kundendaten vor unerlaubten Zugriffen übernehmen. Detaillierte Bestimmungen können in SLAs individuell vereinbart sein. Zur Vertragserfüllung kann Glarotech jederzeit Dritte bei ziehen.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Glarotech jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Der Kunde hat für den Bezug von Dienstleistungen in jedem Fall einzustehen. Der Kunde hält sämtliche Vertragsdaten, wie PINs und Passwörter sowie andere Codes, geheim, insbesondere verpflichtet er sich die Daten sicher zu verwahren und vor unerlaubten Zugriffen zu schützen. Der Kunde hat Glarotech unverzüglich über jede unerlaubte Nutzung oder den Verlust seiner Vertragsdaten zu informieren, ebenfalls bei Verdacht auf kompromittierte Informationsverarbeitungssysteme, worauf sich die Vertragsdaten oder Bestandteile daraus befunden haben.
4. Preise
Die aktuellen und verbindlichen Preise sind auf dem Internet unter www.peppershop.com publiziert oder bei Glarotech direkt erhältlich. Für individuelle Dienstleistungen werden auf Anfrage Offerten ausgestellt. Änderungen von Preisen und Rabatten für Glarotech Dienstleistungen, insbesondere auch für PepperShop Produkte und Dienstleistungen, sind jederzeit und auf einen beliebigen Termin ohne Ankündigung möglich. Sind laufende Verträge von Preisänderungen betroffen, werden Kunden rechtzeitig über die Preisänderungen informiert. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich und eingeschrieben zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt nach dem Inkrafttreten der neuen Preise oder Rabatte. Die Änderung von Steuer- oder anderen massgeblichen Abgabesätzen berechtigt Glarotech, ihre Preise ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht.
5. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrags spätestens bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Wenn kein Fälligkeitsdatum angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Glarotech ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, die Rechnungsstellung zu verschieben. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen zu bezahlen. Glarotech ist berechtigt, pro ausgestellte Mahnung eine Gebühr einzufordern. Weitere Gebühren sind vorbehalten. Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist Glarotech berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung zu sperren oder einzustellen. Die nutzungsunabhängigen Entgelte, insbesondere etwa die vollumfänglichen Hostinggebühren oder Payment Service Providing Gebühren, sind auch bei gesperrten oder eingestellten Dienstleistungen geschuldet. Glarotech kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen von ihren Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen. Kommt der Kunde im Rahmen eines Individualauftrags während der Implementierungs- oder Testphase seinen im Auftrag schriftlich definierten Pflichten nicht nach und ergibt sich daraus eine einmalige oder wiederholte Zeitverzögerung von mehr als zwei Wochen, so kann Glarotech den Zusatzaufwand für die Wiedereinarbeitung verrechnen. Glarotech ist berechtigt bei Nichtbezahlung der Rechnung die Daten des Kunden an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
6. Datenschutz und Geheimhaltung
Glarotech verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Glarotech verwendet Personendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Abwicklung und Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Entwicklung, Gestaltung und bedarfsgerechten Unterbreitung von Dienstleistungsangeboten. Erbringt Glarotech zusammen mit Dritten oder über Dritte – im In- und Ausland – eine Leistung, so kann Glarotech diesen Dritten Daten über die Kunden bekannt geben, soweit diese Bekanntgabe für die Erbringung und Abwicklung dieser Leistungen oder für das Inkasso notwendig ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Ausland die Aufbewahrung, Bearbeitung und Weitergabe von Personendaten anderen als in der Schweiz geltenden Gesetzen unterstehen kann.
Der Kunde erteilt Glarotech sein Einverständnis zur Weitergabe von Kundendaten an entsprechende Behörden während eines laufenden Hosting Vertrags im Verletzungsfall einer rechtmässigen Nutzung des Hosting Service Providings und nach erfolgloser Abmahnung entsprechend dem Notice-and-Takedown-Verfahren und dem Ermessen von Glarotech als Hosting Provider. Im Rahmen der Bearbeitung von Personendaten, die für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrags notwendig sind, kann Glarotech mit Behörden, sowie mit Unternehmen, die mit der Schuldeintreibung oder der Kreditauskunft betraut sind, Daten austauschen oder ihnen Daten übergeben, wenn der Austausch oder die Übergabe zur Prüfung der Kreditwürdigkeit oder zur Geltendmachung von Forderungen erfolgt.
7. Missbrauch von Dienstleistungen und Produkten
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Benutzung der Dienstleistungen von Glarotech diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Dienstleistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt namentlich auch der Weiterverkauf der Dienstleistungen an Dritte ohne entsprechende, aktive Reseller Lizenz oder anderweitige Vollmachten.
8. Lieferung von Gegenständen und Gewährleistung
Gegenstände, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Glarotech. Der Kunde räumt Glarotech das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Glarotech schliesst jede Gewährleistung für Kaufgegenstände und bezüglich Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität der zugänglich gemachten Informationen im gesetzlichen Rahmen aus und tritt gleichzeitig sämtliche ihr zustehenden Ansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten an den Kunden ab.
Aufwendungen von Glarotech aus Folgeschäden infolge mangelhafter Hard- oder Software fallen nicht unter die Herstellergarantie. Garantieleistungen werden grundsätzlich während den normalen Geschäftsöffnungszeiten am Domizil der Glarotech erbracht. Allfällige notwendige Transport- und/oder Reisekosten zur Erbringung gehen zu Lasten des Kunden.
Mit Übergabe zu liefernder Hardware an den Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. Der Anbieter wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschliessen.
Wird Glarotech, trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, so verlängern sich allfällige Lieferfristen in angemessenem Umfang. Glarotech behält sich das Eigentum am Nutzungsrecht an gelieferter Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Es gelten die Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Mit Vollerwerb des Eigentums an den erhaltenen Daten erwirbt der Kunde die in der PepperShop Lizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
9. Haftung von Glarotech
Glarotech verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Die Haftung der Glarotech für sämtliche direkten und indirekten, unmittelbaren und mittelbaren Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für von Dritten erstellte, respektive bei Dritten abrufbare Inhalte bzw. Leistungen ist Glarotech nicht verantwortlich. Für solche Inhalte oder Leistungen kann Glarotech daher weder eine Zusicherung abgeben noch eine Haftung oder Gewährleistung übernehmen. Die Haftung der Glarotech wird diesbezüglich daher, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für Vermögens- und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Glarotech haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Glarotech haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders hätte verhindern können.
10. Beginn, Kündigung, Sperrung
Der Vertrag beginnt in der Regel mit der Annahme der schriftlichen Bestellung einer Dienstleistung bei Glarotech. Im Falle einer Bestellung via Internet beginnt der Vertrag dann, wenn der Kunde eine entsprechende Bestellung getätigt hat und gegebenenfalls ein Bestellbestätigungs E-Mail erhalten hat. In jedem Falle beginnt der Vertrag, wenn die Dienstleistung vom Kunden benutzt wird.
Glarotech behält sich vor, den Vertragsabschluss von der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge sind jederzeit kündbar, mit Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, wenn nicht anders vertraglich vereinbart. Der nächstmögliche Kündigungstermin ist das Tagesdatum an welchem die Dienstleistung begonnen hatte (Beispiel: 11.11.2015 begann Ihr Hosting, Kündigungstermine ist jeweils der 11. eines Monats, wobei die Kündigung Glarotech bis zum 11. erreichen muss. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die einmonatige Kündigungsfrist. Der Löschzeitpunkt der Daten kann später erfolgen. Die Verrechnung wird anteilsmässig angepasst. Sollte eine Überbezahlung stattgefunden haben wird diese dem Kunden rückerstattet. Bestehen noch offene Beträge, wird eine Abschlussrechnung erstellt. Verträge mit einer bestimmten Vertragsdauer sind mit einer Frist von zwei (2) Monaten auf das Ende der bestimmten Dauer kündbar, wenn nicht anders angegeben. Erfolgt bei einer bestimmten Vertragsdauer keine Kündigung, verlängert sich die bestimmte Dauer eines Vertrags nach deren Ablauf jeweils stillschweigend um eine weitere Periode, falls nicht anders in den Vertragsbestimmungen definiert. Bezieht ein Kunde mehrere Dienstleistungen von Glarotech, so hat er zu spezifizieren, welche Dienstleistung gekündigt wird.
Wird ein Vertrag mit bestimmter Dauer ausserterminlich gekündigt, ist ebenfalls die oben erwähnte Kündigungsfrist einzuhalten. Es werden die mit dem Kunden vereinbarten Bearbeitungsgebühren sowie allfällige weitere vereinbarte Gebühren fällig. Das Recht der Parteien zur fristlosen Auflösung des Vertrags aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.
Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, so ist Glarotech ohne weiteres berechtigt, Dienstleistungen zu sperren und dem Kunden für die Sperrung und / oder Entsperrung bis zu CHF 50.- administrative Gebühr zu verrechnen. Glarotech hat bei vorliegen wichtiger Gründe (z.B. widerrechtlicher Gebrauch von Dienstleistungen oder illegale Aktivitäten) das Recht, sämtliche oder einzelne Dienstleistungen einzustellen und die entsprechenden Verträge mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere, falls der Kunde nicht fristgerecht eine von Glarotech geforderte Sicherheit leistet oder in Fällen des in hohem Masse steigenden Entgeltaufkommens, das die Annahme rechtfertigt, dass der Kunde die Entgelte nicht vertragsgemäss entrichten können wird oder bei Zweifeln der Zahlungsfähigkeit des Kunden. Glarotech kann in solchen Fällen statt zu kündigen die Dienstleistung sperren. Bei Sperrung oder Vertragsauflösung haftet der Kunde für sämtliche Schäden vollumfänglich. Glarotech ist in solchen Fällen nicht haftbar.
11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der übrigen Vertragsbestimmungen
Glarotech behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit anzupassen. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB schriftlich und eingeschrieben zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.
12. Sonstige Vereinbarungen
Der Kunde verzichtet bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Glarotech auf sein Verrechnungsrecht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, insbesondere der AGB, namentlich dieser Klausel, bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen in Ziffer 11 der AGB.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von Glarotech an Dritte übertragen. Glarotech kann den Vertrag ohne jede Zustimmung des Kunden übertragen.
13. Immaterialgüterrecht
Glarotech gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der von Glarotech zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Produkte gemäss diesen AGB und den übrigen Vertragsbestimmungen. Alle entsprechenden Immaterialgüterrechte stehen unverändert Glarotech oder dem Lizenzgeber zu. Verletzt ein Kunde in diesem Zusammenhang Lizenzrechte Dritter und wird Glarotech dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde Glarotech dafür schadlos zu halten.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Ziffern unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11. April 1980) anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist – unter dem Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – CH-9500 Wil.
März 2024
Glarotech GmbH
Hubstrasse 104
CH-9500 Wil
Integraler Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Glarotech GmbH (nachfolgend «Glarotech»).
1. Vertragsschluss und Leistungen
Durch die Bestellung des Vertragspartners (nachfolgend: «Kunde») und die Annahme dieser Bestellung seitens Glarotech durch die Zuteilung von Speicherplatz und Login Daten für den Webspace Server kommt ein Vertrag über die Nutzung der von Glarotech offerierten Leistungen zustande. Voraussetzung für die Nutzung dieser Leistungen ist auf Seiten des Auftraggebers bzw. Kunden ein Internetzugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen. Bei Bestellungen, welche per E-Mail durch den Kunden an die Glarotech gelangen, gelten die gleichen Bestimmungen der Glarotech AGB und Datenschutzerklärung. Die Registrierungen von Domainnamen für den Webspace Server mit Top-Level-Domains, die durch die NIC verwaltet werden (z.B. «ch») sind entsprechend den Preisangaben gesondert zu vergüten. Glarotech behält sich eine aus technischen Gründen bedingte Änderung der IP-Adressen vor. Nimmt der Kunde technische Support Leistungen in Anspruch, so werden diese gemäss gültiger Preisliste oder individuell vereinbarten Service Level Agreement («SLA») berechnet.
2. Vertragslaufzeit – Kündigung
Der Vertrag zwischen Glarotech und dem Kunden wird für 1 Monat geschlossen. Entsprechend der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag um 1 Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Vertragsende vom Kunden oder von Glarotech gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, rechtsgültig unterzeichnet sein und fristgerecht per Briefpost beim Empfänger eingehen.
PepperShop Module haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können nach dieser Frist mit derselben Regelung gekündigt werden, wie in Ziffer 10, Absatz 1 beschrieben ist.
Glarotech behält sich vor, jederzeit den Service einzustellen. Die vorausbezahlten Gebühren werden von Glarotech pro rata temporis zurückerstattet. Die einmaligen Setup Gebühren werden bei Kündigung nicht zurückerstattet. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung der Gebühren pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an Glarotech.
3. Preise
Die Leistungen von Glarotech werden gemäss aktueller Preisliste abgerechnet. Preiserhöhungen während der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen. Preisanpassungen können von Glarotech nur nach Ablauf der Mindestlaufzeit vorgenommen werden.
4. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich in CHF, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt halbjährlich im Voraus.
5. Zahlungsverzug
Hat der Kunde zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt er in Verzug, hat er für eine darauffolgende Mahnung von Glarotech den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand in Höhe von SFr. 20.- und Verzugszinsen zu tragen.
Bleibt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig, kann Glarotech die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen und dem Kunden den Zugang zum Webspace Server bis zum Eingang des offenen Betrages sperren sowie den Vertrag kündigen und den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen. Glarotech kann Zahlungen, welche nach mehrfachem Mahnen nicht bezahlt wurden, an die KS Inkasso AG weiter geben. Ab diesem Moment ist die Zahlung an die KS Inkasso AG auszurichten.
6. Veröffentlichte Inhalte, Pflichten des Kunden, Haftungsfreistellung
Es gilt das ISP CONTENT HOSTING CODE OF CONDUCT:
6.1 Der Content Provider nimmt zur Kenntnis, dass die Hosting-Dienstleistung nur rechtmässig verwendet werden darf. Für Inhalte und Applikationen, die der Kunde unter Inanspruchnahme der Dienstleistung des Hosting Providers speichert, verarbeitet oder Dritten zugänglich macht, ist der Kunde alleine verantwortlich.
6.2 Den Hosting Provider trifft bezüglich der gehosteten Inhalte und Applikationen keine aktive Überwachungspflicht. Eine Kontrolle erfolgt jedoch nach Eingang einer Notice unter den Voraussetzungen des Notice-and-Takedown-Verfahrens.
6.3 Der Hosting Provider hat das Recht, den Zugang auf Inhalte und Applikationen des Kunden unter den Voraussetzungen des Notice-and-Takedown-Verfahrens zu sperren.
6.4 Der Kunde erteilt dem Hosting Provider sein Einverständnis zur Weitergabe von Kundendaten im Verletzungsfall und nach erfolgloser Abmahnung entsprechend dem Notice-and-Takedown-Verfahren und dem Ermessen des Hosting Providers.
6.5 Der Kunde hat sich über das Notice-and-Takedown-Verfahren zu informieren (Anhang). Er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Hosting Provider den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung beenden kann, wenn der Kunde seine Weisungen gemäss Notice-and-Takedown-Verfahren nicht befolgt.
6.6 Mit der rechtsgültigen Unterzeichnung, oder dem Akzeptieren der AGB wird bestätigt, dass ab Zeitpunkt der Unterzeichnung alle Inhalte des Content Providers, welche auf von Glarotech GmbH als Hosting Provider (IPP) betriebenen Serversystemen gemäss Deutschem Recht (insbesondere TMG) und Schweizer Recht (insbesondere StGB und OR) nicht rechtswidrig sind, keine Rechte an Dritten verletzen und das Notice-and-Takedown Verfahren (Anhang) auf Seiten 2 und 3 beschriebene Vorgehen gelesen, verstanden und akzeptiert wird.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Werberundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via Elektronik Mail über E-Mail Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein.
7. Datensicherung
Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzufangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Soweit Daten auf den Webspace Server übermittelt werden, obliegt es dem Kunden, Sicherheitskopien herzustellen.
Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Login-Namen und ein Login-Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.
Glarotech ist nicht für die Datensicherung der auf dem Server gespeicherten Dateien verantwortlich.
8. Haftung, Schadensersatz
Glarotech haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die Zuteilung der bestellten Domainnamen durch den jeweiligen NIC. Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt Glarotech keine Haftung. Für Schäden oder Folgeschäden, die unmittelbar oder mittelbar durch den Webspace Server verursacht wurden, haftet Glarotech nicht. Glarotech garantiert nicht die Eignung oder permanente Verfügbarkeit des Webspace Servers für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software.
Dem Kunden ist bekannt, dass Webspace-Accounts mit eigener Domain auf dem Webspace Server nur mit Browser angesprochen werden können, die den aktuellen HTTP-Spezifikationen genügen.
Glarotech übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder die verspätete Anlieferung von Daten noch für die Richtigkeit der Datenübermittlung. Bei höherer Gewalt kann Glarotech nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Daten haftbar gemacht werden.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist CH-9500 Wil SG.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.
Februar 2019
CH-9500 Wil SG
Das Notice-and-Takedown Verfahren beschreibt das Vorgehen bei Erhalt einer Meldung über die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten und ist Bestandteil der Glarotech Hosting Vertragsbedingungen.
1. Definition
1.1 Unzulässiger Inhalt: Rechtswidriger Inhalt gemäss jedem der in §6 ISP CONTENT HOSTING CODE OF CONDUCT (Seite 1) gelisteten, nationalen Rechtssprechungen. Besonders Inhalt, der Rechte von Dritten, insbesondere Immaterialgüterrechte (beispielsweise Urheberrechte oder Markenrechte) verletzt oder Straftatbestände (namentlich in den Bereichen Pornographie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung) erfüllt.
1.2 Kunde: Kunde des Providers und somit Content Provider gemäss ISP CONTENT HOSTING CODE OF CONDUCT (Seite 1), mit dem ein Vertrag betreffend Hosting und / oder Server-Management der beanstandeten Inhalte oder Applikationen besteht.
1.3 Notice: Mitteilung eines Dritten, wonach ein vom Hosting Provider gehosteter Inhalt unzulässig sei und mindestens folgende Angaben enthält: (a) Name und Adresse des Absenders; (b) URL der beanstandeten Seite; (c) genaue Bezeichnung der behaupteten Unzulässigen Inhalte; (d) Begründung der Unzulässigkeit.
2. Keine Pflicht zur aktiven Überwachung
Der Hosting Provider ist nicht verpflichtet zu einer aktiven Überwachung der Inhalte und Applikationen, die der Kunde unter Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen speichert, verarbeitet oder Dritten zugänglich macht. Eine Kontrolle erfolgt jedoch nach Eingang einer Notice unter den Voraussetzungen des nachfolgend (Ziffern 3–6) definierten Notice-and-Takedown-Verfahrens.
3. Notice-And-Takedown: Vorprüfung
3.1 Der Provider prüft eine eingegangene Notice innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt auf Vollständigkeit (Mindestinhalt gemäss Ziffer 1.3). Ist die Notice unvollständig, fordert der Provider den Absender der Notice innert zwei Arbeitstagen seit Erhalt zur Ergänzung der Notice auf. Die Fristen beginnen erst mit Eingang der vollständigen Notice zu laufen.
3.2 Der Provider teilt eine vollständige Notice nach eigenem Ermessen einer der folgenden drei Kategorien zu:
4. NOTICE-AND-TAKEDOWN: VORGEHEN KATEGORIE A
Bei Vorliegen einer Notice gemäss Kategorie A bestätigt der Provider dem Absender innert zwei Arbeitstagen deren Empfang und informiert den Absender der Notice, dass eine Überprüfung der Notice keine Hinweise darauf ergeben hat, dass der vom Absender geäusserte Vorwurf zutrifft. Er informiert seinen Kunden über die eingegangene Notice und deren Beantwortung.
5. Notice-And-Takedown: Vorgehen Kategorie B
5.1 Bei Vorliegen einer Notice gemäss Kategorie B sperrt der Provider den Zugang zu den Unzulässigen Inhalten innert zwei Arbeitstagen ab Erhalt einer Notice und informiert den Kunden vor oder unmittelbar nach der Sperrung über deren Grund.
5.2 Der Provider entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er bei Straftatbeständen wie namentlich in den Bereichen Pornographie, Gewaltdarstellung und Rassismus zusätzlich Meldung an KOBIK (Nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität) oder an die Strafverfolgungsbehörden erstattet. Es besteht keine rechtliche Pflicht zur Erstattung einer Meldung oder einer Anzeige.
6. Notice-And-Takedown: Vorgehen Kategorie C
6.1 Bei Vorliegen einer Notice gemäss Kategorie C versendet der Provider innert zwei Werktagen ab Empfang der Notice eine Mitteilung an den Kunden sowie an den Absender der Notice.
6.2 Unmittelbar nach Ablauf der dem Kunden gesetzten Frist gemäss Ziffer 6.1.a) überprüft der Provider, ob der Kunde entweder
6.3 Ergibt die Prüfung gemäss Ziffer 6.2, dass der Kunde die Unzulässigen Inhalte entfernt oder die Rechtmässigkeit der beanstandeten Inhalte nachvollziehbar begründet hat, informiert der Provider den Absender der Notice. Hat der Kunde nur einen Teil der möglicherweise Unzulässigen Inhalte entfernt oder eine Stellungnahme abgegeben, deren Inhalt der Provider nicht beurteilen kann, richtet sich das weitere Vorgehen nach Ziffer 6.4.
6.4 Ergibt die Prüfung gemäss Ziffer 6.2, dass möglicherweise weiterhin Unzulässige Inhalte vorhanden sind, setzt der Provider dem Kunden eine kurze letzte Nachfrist. Sind auch nach Ablauf der Nachfrist nicht alle möglicherweise Unzulässigen Inhalte entfernt oder kann der Provider den Inhalt der Stellungnahme des Kunden noch nicht beurteilen, teilt er dem Absender der Notice Name und Adresse des Kunden zur direkten Verfolgung des behaupteten Anspruches mit.
7. Inkrafttreten
Dieser Code of Conduct tritt zusammen mit der Aufschaltung eines Glarotech Hosting Angebots in Kraft.
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