Produktsicherheitsverordnung: Was Schweizer Onlinehändler wissen sollten

06.12.2024
Ein Beispielbild wie die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) im PepperShop aussehen kann.

Am 13. Dezember 2024 tritt die neue General Product Safety Regulation (GPSR) der EU in Kraft. Diese Verordnung bringt weitreichende Änderungen für Händler, Hersteller und Importeure mit sich. Auch Schweizer Onlinehändler, die Waren in die EU liefern, müssen die neuen Anforderungen beachten. In diesem Beitrag erklären wir, was die GPSR regelt, wen sie betrifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Was ist die GPSR?

Die GPSR (Produktsicherheitsverordnung) ersetzt das bisherige Produktsicherheitsrecht der EU und sorgt für einen einheitlichen Sicherheitsstandard bei Verbraucherprodukten. Sie gilt für alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind – unabhängig davon, ob sie im B2B- oder B2C-Bereich gehandelt werden.

Betroffene Gruppen:

  • Hersteller aus der EU, die Produkte entwerfen, produzieren oder unter ihrem Namen vertreiben.

  • (Online-)Händler, die Produkte direkt an Verbraucher in der EU verkaufen.

  • Importeure, die Waren aus Drittländern in die EU einführen.

Betroffene Produkte:

  • Neue, gebrauchte, reparierte oder wieder aufgearbeitete Verbraucherprodukte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Ausnahmen:

  • Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden.

  • Produkte, die vor der Verwendung repariert oder wieder aufgearbeitet werden müssen und als solche gekennzeichnet werden.

  • Human- und Tierarzneimittel

  • Lebensmittel

  • Futtermittel

  • lebende Pflanzen und Tiere, sowie genetisch veränderte Organismen

  • Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte

  • Pflanzenschutzmittel

  • Transportmittel, die von Dienstleistern betrieben werden

  • Luftfahrzeuge

  • Antiquitäten

Neue Pflichten für Händler und Hersteller

Die GPSR legt einen besonderen Fokus auf Informationspflichten und Risikobewertung. Diese Anforderungen müssen eingehalten werden, um Produkte rechtssicher in der EU zu vertreiben.

Risikobewertung

Hersteller müssen eine Risikobewertung für jedes Produkt durchführen. Diese umfasst:

  • Die Identifikation möglicher Gefahren.

  • Eine Bewertung des Risikos und geeignete Massnahmen zur Risikominderung.

  • Die Dokumentation dieser Analyse, die mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden muss.

Informationspflichten

Händler müssen bestimmte Produktinformationen klar und deutlich im Online-Angebot bereitstellen:

Produktidentifikatoren

  • Mindestens 1 Produktfoto oder schematische Darstellung

  • Eindeutige Bezeichnung des Produkts (z. B. „Outdoorjacke“)

  • Sonstige Produktidentifikatoren (z. B. Farbe und Grösse)

Angaben zu Herstellern mit EU-Niederlassung

  • Firmen- oder Markenname

  • Postanschrift

  • E-Mail-Adresse oder Link zur Homepage

Angaben zu Herstellern ohne EU-Niederlassung

  • Daten des Herstellers

    • Firmen- oder Markenname

    • Postanschrift

    • E-Mail-Adresse oder Link zur Homepage

  • Daten des Einführers oder Bevollmächtigten mit Sitz in der EU

    • Firmen- oder Markenname

    • Postanschrift

    • E-Mail oder Link zur Homepage

Sicherheits- und Warnhinweise

  • In der Landessprache des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates und in leicht verständlicher Sprache.

Anleitung: So setzen Sie die GPSR in PepperShop um

In unserer Anleitung erfahren Sie, wie Sie in Ihrem PepperShop die erforderlichen Informationen zu Hersteller und Sicherheit erfassen.

Anleitung GPSR

Weitere Informationen

Hinweis: Wir sind kein Rechtsbeistand und übernehmen keinerlei Haftung. Für eine Rechtsberatung empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Wenn Sie von der GPSR betroffen sind, informieren Sie sich genauer über die Verordnung. Folgende Artikel können wir Ihnen empfehlen:

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