Am 13. Dezember 2024 tritt die neue General Product Safety Regulation (GPSR) der EU in Kraft. Diese Verordnung bringt weitreichende Änderungen für Händler, Hersteller und Importeure mit sich. Auch Schweizer Onlinehändler, die Waren in die EU liefern, müssen die neuen Anforderungen beachten. In diesem Beitrag erklären wir, was die GPSR regelt, wen sie betrifft und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Die GPSR (Produktsicherheitsverordnung) ersetzt das bisherige Produktsicherheitsrecht der EU und sorgt für einen einheitlichen Sicherheitsstandard bei Verbraucherprodukten. Sie gilt für alle Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind – unabhängig davon, ob sie im B2B- oder B2C-Bereich gehandelt werden.
Hersteller aus der EU, die Produkte entwerfen, produzieren oder unter ihrem Namen vertreiben.
(Online-)Händler, die Produkte direkt an Verbraucher in der EU verkaufen.
Importeure, die Waren aus Drittländern in die EU einführen.
Neue, gebrauchte, reparierte oder wieder aufgearbeitete Verbraucherprodukte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.
Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt bereitgestellt wurden.
Produkte, die vor der Verwendung repariert oder wieder aufgearbeitet werden müssen und als solche gekennzeichnet werden.
Human- und Tierarzneimittel
Lebensmittel
Futtermittel
lebende Pflanzen und Tiere, sowie genetisch veränderte Organismen
Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
Pflanzenschutzmittel
Transportmittel, die von Dienstleistern betrieben werden
Luftfahrzeuge
Antiquitäten
Die GPSR legt einen besonderen Fokus auf Informationspflichten und Risikobewertung. Diese Anforderungen müssen eingehalten werden, um Produkte rechtssicher in der EU zu vertreiben.
Hersteller müssen eine Risikobewertung für jedes Produkt durchführen. Diese umfasst:
Die Identifikation möglicher Gefahren.
Eine Bewertung des Risikos und geeignete Massnahmen zur Risikominderung.
Die Dokumentation dieser Analyse, die mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden muss.
Händler müssen bestimmte Produktinformationen klar und deutlich im Online-Angebot bereitstellen:
Mindestens 1 Produktfoto oder schematische Darstellung
Eindeutige Bezeichnung des Produkts (z. B. „Outdoorjacke“)
Firmen- oder Markenname
Postanschrift
E-Mail-Adresse oder Link zur Homepage
Daten des Herstellers
Firmen- oder Markenname
Postanschrift
E-Mail-Adresse oder Link zur Homepage
Daten des Einführers oder Bevollmächtigten mit Sitz in der EU
Firmen- oder Markenname
Postanschrift
E-Mail oder Link zur Homepage
In unserer Anleitung erfahren Sie, wie Sie in Ihrem PepperShop die erforderlichen Informationen zu Hersteller und Sicherheit erfassen.
Hinweis: Wir sind kein Rechtsbeistand und übernehmen keinerlei Haftung. Für eine Rechtsberatung empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
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