Die Schweizer Stimmberechtigten haben am 25. September 2022 die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die Annahme der Reform bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 folgende neue Mehrwertsteuersätze gelten:
Bis 31. Dezember 2023 | Neu ab 1. Januar 2024 | |
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Normalsatz | 7.7 % | 8.1 % |
Reduzierter Satz | 2.5 % | 2.6 % |
Sondersatz für Beherbergung | 3.7 % | 3.8 % |
Diese Anpassung hat Auswirkungen auf Ihren Webshop und/oder Ihr Kassensystem, sobald Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz verkauft werden und Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist oder Sie Mehrwertsteuer abführen.
Peppershop hat die neuen MWST-Sätze bereits für Sie erstellt. Wenn Sie zu keinem der folgenden Spezialfälle gehören, erfolgt die Umstellung der MWST-Sätze für Sie automatisch am 1. Januar 2024.
Spezialfälle:
1. Auslieferung ab dem 01.01.2024: Bestellungen vor dem 01.01.2024 werden erst nach dem 01.01.2024 geliefert.
2. ERP-Anbindung: Ihr Peppershop ist an ein ERP-System angebunden.
3. Ältere Peppershop-Version: Sie verwenden eine ältere Peppershop-Version als Version 10, Build 61 oder Version 9, Build 115.
4. Schweiz oder Lichtenstein nicht als Hauptlieferland: Sie verwenden die PepperShop-Konfiguration «MWST-Sätze pro Lieferland».
Keiner der vorherigen Punkte trifft auf Sie zu? Dann müssen Sie nichts tun. Peppershop hat bereits alle Vorkehrungen für Sie getroffen.
Trifft einer oder mehrere dieser Punkte auf Sie zu? Dann lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Vorkehrungen Sie vornehmen müssen.
Der Stichtag vom 1. Januar 2024 bezieht sich auf die Leistungserbringung. Das bedeutet, dass alle Sendungen, welche ab dem 1. Januar 2024 ausgeliefert werden, mit dem neuen MWST-Satz besteuert werden. Dies gilt unabhängig davon, wann die Bestellung getätigt wurde.
Wenn Sie also bereits wissen, ab welchem Datum neue Bestellungen erst ab dem 1. Januar 2024 geliefert werden, können Sie den Wechsel der MWST-Sätze bereits jetzt auf dieses Datum einplanen. Alternativ können Sie auch auf Knopfdruck den Wechsel per sofort auslösen.
Eine Anleitung dazu finden Sie in unserer Wegleitung unten (grüner Button), siehe Kapitel «2.2 MWST Sätze anpassen», ab Seite 4.
Falls Sie Drittsysteme angebunden haben, welche von der Anpassung betroffen sind, klären Sie bitte direkt mit Ihrem ERP-Vertriebspartner oder Anbieter vorgängig ab, welche Schritte nötig sind. Oft wird in diesem Fall der Artikelstamm im ERP gepflegt und dort die MWST-Sätze respektive die MWST-Codes aktualisiert und danach in den Shop übermittelt. Dies kann auch Auswirkungen auf kundenindividuelle Programmierungen im PepperShop-System haben, welche gegebenenfalls mehrwertsteuer-relevante Operationen ausführen.
Hinweis: Bleiben die MWST-Codes gleich (meist so bei Abacus ABEA ERP-Systemumgebungen), so ist grundsätzlich keine Anpassung nötig.
Wenn Sie eine Peppershop-Version 10, Build 61 oder Version 9, Build 115 oder neuer verwenden, werden die neuen Sätze automatisch am 1. Januar 2024 umgestellt. Sie müssen also nichts machen.
Verwenden Sie eine ältere Version, müssen Sie erstens prüfen, ob die neuen MWST-Sätze bereits hinterlegt sind: PDF-Anleitung, Kapitel «2.2.2 Aktuelle MWST Sätze prüfen und ggf. korrigieren», Seite 5 und zweitens die neuen MWST-Sätze per Klick auf einen Button manuell in derselben Maske aktivieren (PDF-Anleitung, Kapitel «2.2.3.2 Sofortige Übernahme», Seite 6).
Sie liefern in die Schweiz oder nach Liechtenstein und verwenden die PepperShop-Konfiguration «MWST Sätze pro Lieferland». Dann müssen Sie die neuen MWST-Sätze selbst manuell hinterlegen.
Eine Anleitung dazu finden Sie in unserer Wegleitung unten (grüner Button), Kapitel «2.3 Hauptlieferland ist nicht die Schweiz oder Liechtenstein», ab Seite 6.
Damit Sie Ihren Shop auf die Änderung per 1. Januar 2024 vorbereiten können, haben wir Ihnen eine ausführliche Wegleitung angefertigt, die Sie bei dieser Anpassung unterstützt:
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